Der Weg zur Sprachtherapie
Verordnung von Sprachtherapie /Logopädie
Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen und mit der Krankenkasse abrechnen zu können, brauchen Sie oder ihr Kind eine Heilmittelverordnung. Diese kann z.B. ein Neurologe, ein Kinderarzt, ein HNO-Arzt, ein Phoniater, der Hausarzt oder in bestimmten Fällen auch der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde ausstellen. Die Kosten für die Sprachtherapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Für Erwachsene fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10% an, sofern sie nicht für das laufende Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit sind.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung!
So funktioniert Logopädie
In meiner logopädischen Therapie unterstütze ich Menschen jeden Alters dabei, Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckfähigkeiten zu verbessern. Der Therapieprozess folgt dabei einem klar strukturierten und zugleich von mir immer individuell angepasstem Ablauf:
- Anamnese: Zu Beginn steht ein ausführliches Gespräch in dem aktuelle Beschwerden, Vorgeschichte & persönliche Ziele besprochen werden.
- Qualifizierte Diagnostik: Anschließend erfolgt eine professionelle logopädische Diagnostik. Mit standardisierten Testverfahren und praktischen Beobachtungen wird ermittelt, welche Fähigkeiten gestärkt werden müssen und wo die Schwerpunkte der Behandlung liegen
- Zielfestlegung: Auf der Grundlage von Anamnese und Diagnostik werden gemeinsam mit Ihnen bzw. bei Kindern den Eltern realistische, erreichbare Therapieziele definiert. Diese Ziele orientieren sich immer am individuellen Alltag, den Bedürfnissen und den medizinischen Rahmenbedingungen.
- Therapieeinheiten: Die logopädischen Behandlungen finden in der Regel ( je nach Verordnung des Arztes) 1 -3 wöchentlich in 30-45- minütigen Sitzungen statt. Jede Einheit wird von mir vorher individuell geplant und baut auf den vorherigen Schritten auf.
Hausbesuche
Zu meinen Leistungen gehören auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause oder in den stationären Einrichtungen für Senioren- bzw. in Wohnformen für Menschen mit Behinderungen . Dafür muss auf der ärztlichen Heilmittelverordnung für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie bei Hausbesuch "ja" angekreuzt bzw. bei Privatverordnungen "Hausbesuch" verordnet sein.